Keine Kommentare » - Kommentieren Sie! Tags: , Berufsunfähigkeitsversicherung. Rubrik(en): Featured, Versicherung
Teilen Sie bei der Antragstellung der Versicherung nicht mit, ob Sie bereits anderswo Anträge gestellt haben, die abgelehnt wurden. Wenn die Versicherung danach fragt, spricht das nicht für sie.
Und: Achten Sie darauf, dass in den Antragsformularen nur nach Krankheiten und Beschwerden gefragt wird, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (bei stationären Klinikaufenthalten nicht länger als zehn Jahre).
Klären Sie, ob der Versicherer auf die Anwendung von § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes verzichtet. Dieser würde der Versicherung erlauben, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das Ihnen aber nicht bekannt war und das Sie deshalb nicht angegeben haben. Wichtig: Schließen Sie Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund aus oder begrenzen Sie dieses Recht zumindest auf maximal fünf Jahre.
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Monika Wulf-Mathies studierte Geschichte, Germanistik und Volkswirtschaft. Sie arbeitete im Kanzleramt, war ÖTV-Vorsitzende, in der europäischen Kommission und Beraterin für Gerhard Schröder. Seit 2001 ist sie bei der DHL, erst Leiterin des Zentralbereichs „Politik & Nachhaltigkeit“, seit 2009 Beraterin des Vorstands. Wie sah Ihr Weg zum Erfolg aus?
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