Hochschulabsolventen, die Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbstständig machen, können von der Agentur für Arbeit auf Antrag zusätzlich ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das sind monatlich die Hälfte des ALG-II-Regelsatzes plus einem Zuschuss für jedes Kind. Das Einstiegsgeld wird maximal zwei Jahre gezahlt. Es muss beim persönlichen Ansprechpartner beantragt werden – und zwar in der Regel, bevor man eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Und es handelt sich um eine Ermessensleistung – und nicht um einen Rechtsanspruch. Sollte ein Hochschulabsolvent “gravierende Vermittlungshemmnisse” aufweisen, kann es auch ein höheres Einstiegsgeld geben.
Übrigens: Einstiegsgeld kann zusätzlich zum ALG II auch gezahlt werden, wenn Hochschulabsolventen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und vom Verdienst Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Hochschulabsolventen, die einen Minijob (400-Euro-Job) haben, sollten deshalb überlegen, ob sie den Minijob nicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis umwandeln können.