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Einstiegsgeld für Hochschulabsolventen

Hochschulabsolventen, die Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbstständig machen, können von der Agentur für Arbeit auf Antrag zusätzlich ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten. Das sind monatlich die Hälfte des ALG-II-Regelsatzes plus einem Zuschuss für jedes Kind. Das Einstiegsgeld wird maximal zwei Jahre gezahlt. Es muss beim persönlichen Ansprechpartner beantragt werden – und zwar in der Regel, bevor man eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Und es handelt sich um eine Ermessensleistung – und nicht um einen Rechtsanspruch. Sollte ein Hochschulabsolvent “gravierende Vermittlungshemmnisse” aufweisen, kann es auch ein höheres Einstiegsgeld geben.
Übrigens: Einstiegsgeld kann zusätzlich zum ALG II auch gezahlt werden, wenn Hochschulabsolventen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und vom Verdienst Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden. Hochschulabsolventen, die einen Minijob (400-Euro-Job) haben, sollten deshalb überlegen, ob sie den Minijob nicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis umwandeln können.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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