Berufebilder by Simone Janson

Die Info-Datenbank für Berufs- & Quereinsteiger, by Berufebilder.de, führendes Blog für Bildung & neue Arbeitsformen!



Bildung & Lernen » Master, Aufbaustudium, Zweitstudium » Bildungsgutschein der Arbeitsagentur:
Aufbaustudium vom Staat?

BAföG ist aber nicht die einzige Möglichkeit, ein Aufbaustudium vom Staat finanziert zu bekommen. Der Staat hilft Ihnen auch noch auf andere Weise bei der Finanierung eines Aufbaustudiengang.
Eine Anlaufstelle ist die Bundesagentur für Arbeit.

Gesetzliche Regelungen

Allerdings gibt es hier ein Problem: Es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen, die Ihnen sagen ob Sie Geld von der Arbeitsagentur erhalten oder nicht. Vielmehr ist der Arbeitsberater für die Beratung und Finanzierung der Weiterbildung zuständig. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Allerdings sollten Sie nicht völlig unvorbereitet in das Gespräch gehen, sondern einige Dinge beachten und wissen, unter welchen Umständen die Bundesagentur eine Weiterbildung überhaupt fördert.

Was genau fördert die Arbeitsagentur?

Die Arbeitsagentur fördert nämlich nur zwei Arten von Weiterbildungen: Die Trainingsmaßnahme nach §48 und §421i SGB III (Aufbaustudienfänge fallen jedoch in der Regel nicht darunter) und die berufliche Weiterbildung nach §77 ff SGB III.

Zudem können die Agenturen für Arbeit die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erweitern. (Freie Förderung nach §10 SGB III).

Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten:

Die im Arbeitsagenturjargon so genannten Trainingsmaßnahmen heißen offiziell “Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten”. Sie dauern in der Regel nicht länger als zwölf Wochen, sollen Sie bei der Berufsorientierung unterstützen und Ihre Chancen bei der Jobvermittlung verbessern: etwa durch Sprachkurse, Bewerbungscoachings oder Existenzgründungsberatungen. Für einen Aufbaustudiengang kommt diese Förderung in der Regel also nicht in Frage.

Förderung der beruflichen Weiterbildung:

Neben dem Training gibt es dann bei der Arbeitsagentur die “echten” Weiterbildungsmaßnahmen, die laut SGB so genannte “Förderung der beruflichen Weiterbildung”. Diese Förderungen können Sie auch für ein Aufbaustudium erhalten, wenn wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bzw. dieses erhalten.

Dazu müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Oder aber Sie erhalten Arbeitslosengeld II. Einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung oder Trainingsmaßnahme haben Sie allerdings nicht. Sie können nur hoffen, dass man Ihnen diese Maßnahme gewährt und entsprechende Überzeugungsarbeit leisten.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

Alle 1904 Beiträge von Simone Janson ansehen
Website: http://www.simone-janson.de

2 Kommentare

  1. Ich würde gern ein spezifisches Aufbaustudium (Medizin-Physiker) aufnehmen und habe prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Auf meine Nachfrage beim Arbeitsvermittler bekam ich jedoch die Auskunft, dass sich Studium (auch Aufbau- und Zusatzstudium) und Arbeitslosengeld prinzipiell ausschließen, was mit der Nicht-Verfügbarkeit des Studierenden für den Arbeitsmarkt während des Studiums zusammenhängt. Von Seiten des Arbeitsamtes klang das eher doch nach einer klaren gesetzlichen Regelung. Wird diese Argumentation vom Arbeitsamt möglicherweise nur prinzipiell vorgehalten und sollte ich versuchen – sozusagen als Einzelfall – doch einen Bildungsgutschein für dieses Aufbaustudium zu bekommen mit einer entsprechenden Finanzierung durch Arbeitslosengeld?

  2. Simone Janson

    Hallo Frank,
    zunächst mal muss ich vorausschicken, dass ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine persönliche Einschätzung des Falles geben darf und werde, sondern nur einige weiterführende Informationen. Vielleicht hat aber noch einer der Mitleser persönliche Erfahrungen.
    Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein www.berufebilder.de/serien/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeugen-sie-den-arbeitsberater – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.
    Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I abhängig ist, wie man hier sehr schön nachlesen kann: www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html#d1.2
    Was den Anspruch von ALG I während des Studiums angeht, so darf eine Nebenbeschäftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen: www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
    Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit zahlt: www.arbeitsagentur.de/nn_168086/Dienststellen/RD-BW/Karlsruhe/AA/Internet-Agentur-fuer-Arbeit-Karlsruhe-Startseite/Presse-u-Oeffentlichkeitsarbeit/Presse-informationen/2009/1209-Weiterbildung-Kurzarbeit.html – aber das nur am Rande.

    Bliebe noch zu überlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege gibt:
    Meister-BAföG: www.berufebilder.de/tag/meister-bafoeg
    Einen Bildungskredit: www.berufebilder.de/tag/bildungskredit
    Oder ein BAföG-Darlehen: www.berufebilder.de/tag/bafoeg-darlehen
    Daneben gibt es noch Stipendien, Bildungschecks (www.berufebilder.de/existenzgruendung/forderprogramme-fur-bildung-und-beratung-je-nach-bundesland)
    Einige Fördermittel gibt es auch hier: www.foerderdatenbank.de
    Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kräftig googeln oder an der Hochschule fragen.
    Viele Grüße und viel Glück
    Simone Janson

2 Tweets & Pings

  1. Pingback: Pimp my Qualifikation! : Bewerberblog.de

  2. Pingback: Anonymous

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Außerdem möglich: Kommentare als RSS abonnieren.

Kommentar schöner machen:

Laden Sie Ihr eigenes Bild bei Gravatar hoch, das statt des Standardbildes angezeigt wird. Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen! Fügen Sie HTML-Tags ein. Möglich sind: <a href="" title="" rel=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>