Ihren BAföG-Antrag sollten Sie möglichst frühzeitig stellen – Sie bekommen das BAföG nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern Ihr Studium dann schon begonnen hat. Sie müssen den Antrag schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern stellen. So gehts:
Sie bekommen die Formblätter bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung, die auch die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Sie BAföG bekommen. Sie können die Formblätter aber auch online unter der Adresse www.bafoeg.bmbf.de finden und ausdrucken.
Antrag persönlich stellen
Sie können Ihren Antrag selbst stellen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, aber auch Ihre gesetzlichen Vertreter (Eltern) hinschicken. Sie müssen den Antrag übrigens nicht persönlich abschicken, sondern können ihn auch mit der Post schicken.
Ein Online-Antrag ist leider noch nicht möglich, schon wegen der Unterschriften, die Sie leisten müssen. Je nachdem welche Ausbildung Sie machen, ist das BAföG-Amt Ihres Wohnortes (z.B. bei Schülern, je nach Schulart unterschiedlich) oder Ihres Ausbildungsortes (z.B. bei Studenten) zuständig.
Antrag abgeben
Wenn Sie nicht an einer Hochschule studieren, geben sie Ihren Antrag unter Umständen bei einer anderen Stelle ab. Denn: Auch wenn in den letzten Jahren auch in kleinere Städten häufig Hochschulen mit eigenem Studentenwerk entstanden – noch längst nicht alle Kommunen und Bezirke haben eine eigenes Amt für Ausbildungsförderung.
In einigen Städten ist dafür z.B. das Jugendamt zuständig – erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Stadtverwaltung.
Manchmal reicht auch ein Zettel
Wenn Sie nicht geschafft haben, alle Formblätter rechtzeitig auszufüllen, vielleicht weil Sie zu Studien- oder Semesterbeginn für gewöhnlich immer viel zu tun haben – als BAföG-Antrag gilt bereits ein einfacher Zettel mit folgenden Angaben.
- Name
- Adresse
- Telefon
- Geburtsdatum
- Studienort
- Hochschule
- Studienfach
- Matrikelnummer
- Datum
- Unterschrift
Oder Sie füllen erst einmal Formblatt 1, den eigentlichen BAföG-Antrag mit den wichtigsten Angaben, aus und geben Ihn ab. Mehr zu den Antragsfomalitäten unter Erstantrag.
Unterlagen schnellstmöglich nachreichen
In jedem Fall sollten alle weiteren Unterlagen dann so schnelle wie möglich nachreichen, denn der Antrag gilt zwar als gestellt und das BAföG wird grundsätzlich gezahlt, allerdings wird der Antrag erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vorliegen und das kann dauern.
Erst wenn der Antrag bewilligt ist, wird das BAföG dann auch rückwirkend ausgezahlt. BAföG wird jedes mal maximal für ein Jahr gezahlt. Dieses Jahr wird im Fachjargon Bewilligungszeitraum genannt. Für eine Anschlussförderung im folgenden Jahr muss ein neuer Antrag – ein Wiederholungsantrag – gestellt werden. Damit sollte man nicht allzu lange warten, sinnvoll ist es, den Antrag ein der zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen, damit das Geld übergangslos weiter fließt.
