Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

Führendes Blog für Bildung & Neue Arbeitsformen im Digitalen Wandel, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat - Info-Datenbank für Berufs- & Quereinsteiger! → Inhalt


Bildung & Lernen » Hochschule & Studium » Während des Studiums arbeiten:
Krankenversicherung & Nebenjob während des Studiums

Grundsätzlich hat das Jobben während des Studiums keine Auswirkungen auf die studentische Kranken- und Rentenversicherung, wenn Sie unterhalb bestimmter Stundenzahlen bleiben. Der Krankenversicherung ist es dabei egal, wie viel Sie verdienen, so lang Sie genug Zeit haben, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren – dann gelten Sie als ordentlicher Student.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

Alle 1832 Beiträge von Simone Janson ansehen

Website: http://www.simone-janson.de

4 Kommentare

  1. Ich bin 27 Jahre alt und Vollzeitstudent (ca. 30 SWS) . Neben meinem Studium bin ich nebenberuflich selbständig tätig, dafür wende ich pro Woche etwa 7 Stunden auf. Durch die Nebentätigkeit habe ich pro Monat Einkünfte von durchschnittlich etwa 200 Euro.
    Kann ich mich trotzdem als Student krankenversichern lassen?
    Vielen Dank für die Information.

  2. Hallo Lucas,
    danke für Ihre Frage. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf ich leider keine Rechtsfragen im Einzelfall beantworten.
    Aber finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gleich zu Anfang des Artikels?
    Gruß
    Simone Janson

  3. das stimmt so nicht, der krankenversicherung ist es egal wie viele stunden man arbeitet, sobald man mehr als 400 euro (4800 euro im jahr) verdient, muss man sich studentisch versichern.

  4. Hallo Hanni,
    danke für den Hinweis. Ich nehme an, dass sie noch unter 25 und damit in der Familienversicherung sind. Dann ist es tatsächlich so wie Sie sagen, bzw. wenn Sie keinen Minijob haben, dürfen Sie sogar nur 365 Euro monatlich verdienen. Näheres dazu hier: www.berufebilder.de/frisch-gegruendet/versicherung/krankenversicherung-in-der-familienversicherung-bei-minijob

    Der Beitrag oben gilt aber für Leute, die bereits in der studentischen Krankenversicherung sind. Wenn die oben genannten Grenzen überschritten werden, bedeutet das, das man aus der vergleichsweise günstigen studentischen Krankenversicherung rausfällt. Überdies richtet sich die ganze Artikelserie, wie neben dem Beitrag rechts angezeigt wird, an Leute, die ein Aufbaustudium planen.

    Ich geben zu, dass der Ausdruck versicherungsfrei für studentische Krankenversicherung da etwas missverständlich ist – ist aber ein Fachbegriff. Ich habe jetzt etwas ergänzt, um das etwas klarer zu machen.
    Gruß
    Simone Janson

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Außerdem möglich: Kommentare als RSS abonnieren.

Kommentar schöner machen:

Laden Sie Ihr eigenes Bild bei Gravatar hoch, das statt des Standardbildes angezeigt wird. Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen! Fügen Sie HTML-Tags ein. Möglich sind: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>