Bei der Berechnung der BAföG-Leistung kann auch das Einkommen Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehepartners miteinbezogen werden- und zwar das Einkommen, das im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung verdient wurde. Da dies ungerecht ist, wenn sie die Einkommensverhältnisse der betreffenden Person plötzlich geändert haben (etwas durch Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit), haben Sie die Möglichkeit, einen Aktualisierungsantrag zu stellen. Überlegen Sie sich das aber gut: Wenn das BAföG-Amt den Antrag einmal bewilligt hat, können Sie Ihn nicht wieder rückgängig machen!
Beim Aktualisierungsantrag wird nun das voraussichtliche Einkommen während des Bewilligungszeitraum in die Rechnung miteinbezogen. Dieses wiederum können Sie nur schätzen, daher bekommen Sie Ihr BAföG dann auch nur unter Vorbehalt. Wenn dann endgültig feststeht, wie viel Ihre Eltern/Ihr Ehepartner verdient haben, wird endgültig berechnet, wie viel BAföG Sie hätten bekommen dürfen – und es kann sein, dass Sie noch Nachzahlungen bekommen oder aber zu viel gezahltes BAföG selbst zurückzahlen müssen. Für Schummeleien eignet sich dieser Antrag also auf keinen Fall!
