Berufebilder by Simone Janson

Die Info-Datenbank für Berufs- & Quereinsteiger, by Berufebilder.de, führendes Blog für Bildung & neue Arbeitsformen!



Bildung & Lernen » Master, Aufbaustudium, Zweitstudium » BAföG für das Aufbaustudium:
Achtung Altersgrenze!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Aufbaustudium zu finanzieren. Die wahrscheinlich beste Möglichkeit: BAföG, denn hier erhalten Sie für bestimmte Aufbaustudiengänge ein zinsloses Darlehen und einen Zuschuss, für andere hingegen nur ein vollverzinsliches Darlehen ist. Und leider müssen Sie, um diese Förderungen zu beantragen, bestimmte Bedingungen erfüllen. Meister-BAföG ist hingegen überhaupt nicht möglich, da dies nicht für Studiengänge gezahlt wird.

Hürde Altersgrenze

Die wohl größte Hürde beim BAföG-Antrag für ein Aufbaustudium: Die Altersgrenze. Wenn Sie BAföG beantragen wollen, dürfen Sie bei Beginn des Aufbaustudiums auf keinen Fall älter als dreißig sein (§ 10,3 BAföG), sofern dieses konsekutiv ist (mehr ur genauen Definition im nächsten Abschnitt).

Es gibt aber bei den nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen verschiedene Ausnahmeregelungen, z. B. für Absolventen des zweiten Bildungsweges, Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden sind, oder für Personen, die aus persönlichen (z. B. Krankheit) oder familiären (z. B. Kindererziehung) Gründen gehindert waren, die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beginnen.

Ausnahme bei de Altersgrenze

Eine Ausnahme von der Altersgrenze ist allerdings nur möglich, wenn der Auszubildende unverzüglich, nachdem er z. B. die Hochschulzugangsberechtigung erlangt oder ihn eine Krankheit nicht mehr an der Aufnahme einer Ausbildung gehindert hat, die Ausbildung seiner Wahl aufgenommen hat.

Auch für Auszubildende, die durch Vorlage einer sog. Rehabilitierungsbescheinigung nachweisen, dass sie Opfer politischer Verfolgung in der DDR waren, gilt die Altersgrenze nicht (BAföG § 60,1) Auskunft über weitere Ausnahmen von der Altersgrenze erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung. Ob bei Ihnen eine Ausnahme von der Altersgrenze möglich ist, können Sie durch einen Antrag auf Vorabentscheidung nach BAföG §46,5 Satz 1 Nr. 4 rechtzeitig vor Aufnahme der Ausbildung klären lassen.

Achtung

Diese Ausnahmeregelung von dieser Altersregel gilt nur für nicht-konsekutive und weiterbildenden Masterstudiengänge; Bei konsekutiven Studiengängen werden diese jedoch nur bei einem Bachelorstudium angewendet, da ja der Beginn dieses Studienabschnitts als Studienbeginn gewertet wird und nicht der Beginn des Masterstudiengangs.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

Alle 1904 Beiträge von Simone Janson ansehen
Website: http://www.simone-janson.de

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Außerdem möglich: Kommentare als RSS abonnieren.

Kommentar schöner machen:

Laden Sie Ihr eigenes Bild bei Gravatar hoch, das statt des Standardbildes angezeigt wird. Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen! Fügen Sie HTML-Tags ein. Möglich sind: <a href="" title="" rel=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>