Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

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Bildung & Lernen » Master, Aufbaustudium, Zweitstudium » Für welches Aufbaustudium bekommen Sie kein normales BAföG:
Darlehen für den Master

Die Regelungen zur Förderung von nicht-konsekutiven und weiterbildenden Master- und MBA-Studiengängen sind hingegen wesentlich komplexer als bei konsekutiven Studiengängen, denn es kommt sehr auf eine genaue Differenzierung der einzelnen Ausbildungsabschnitte an. Ob Sie dabei zwischendurch gearbeitet haben ist, abgesehen von den Regelungen zum Höchstalter, nicht wichtig.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

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2 Kommentare

  1. Ein sehr interessanter Artikel, Simone!

    Mein Erststudium habe ich berufsbegleitend mit dem “Bachelor of Business Administration” an einer Hochschule in den Niederlanden abgeschlossen. Diese Hochschule ist gemäß “anabin” eine private Fachhochschule mit dem Status H+. Diese Klasse wird wie folgt beschrieben: “Institutionen dieses Typs sind im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschule anzusehen.”

    Da es sich hierbei um ein 8-semstriges berufsbegleitendes Studium gehandelt hat, erübrigte sich natürlich der Antrag auf BAFöG (mein regelmäßiges Einkommen schloss eine Förderung aus). Eine generelle Förderungswürdigkeit kann ich nicht beurteilen.

    Aufbauend auf einer kaufmännischen Ausbildung (IHK-Abschluss) war ich zudem einige Jahre berufstätig, bevor ich nun mein MBA Vollzeit-Studium an einer privaten – staatlich anerkannten – deutschen Uni aufgenommen habe.
    Elternunabhängiges BAFöG kann ich nicht beantragen, da ich bis dato zuhause gewohnt habe. Aufgrund meines Alters (<30 Jahre) und meines Status als Vollzeitstudent (ohne Einkommen) bin ich m.E. berechtigt, BAFöG zu beantragen.

    Nun kommen mir aber Zweifel, da ich ja bereits einen IHK-Abschluss, Erststudium und Berufstätigkeit aufweisen kann.

    Bekomme ich für einen Masterstudiengang nur dann BAföG, wenn dieser auf einem Bachelor-Abschluss aufbaut? Dies könnte man in meinem Fall ja noch so argumentieren, da dem BBA ein MBA folgt (wobei der MBA kein konsekutiver, sondern ein weiterbildender – auch für andere Fachbereiche zugänglicher – Masterstudiengang ist!).
    Da ich aber schon einen anderen Hochschulabschluss (siehe anabin Klassifizierung) in der Tasche habe, wird ein Master-Studiengang nur im Sonderfall (konsekutiv?) als zweite Ausbildung gefördert.

    Liebe Forenmitglieder, teilt mir doch bitte mit, wie ihr meine Chancen einschätzt, für das MBA-Studium eine BAFöG Förderung zu erhalten.

    Besten Dank im Voraus für eure Antworten und Einschätzungen!

    • Hallo Ulf,
      das sind wieder diese dezidierten Rechtsfragen im Einzelfall, die ich nicht beantworten darf! m.E. beantwortet sich Ihre Frage allerdings auch mit dem Zweiten Abschnitt des Blog-Artikels, da Sie ja bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss gemacht haben. Zudem wird das EU-Ausland seite einigen Jahren beim BAföG wie Deutschland behandelt. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei Ihrem BAföG-Amt nachfragen. Vielleicht hat aber auch ein anderer Leser andere Erfahrungen gemacht?
      Noch ein Tipp: Der Blogpost gehört ja zu einer ganzen Serie über Aufbaustudiengänge und Finanzierung. Vielleicht finden Sie noch Finanzierungsalternativen?
      Gruß
      Simone Janson

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