In den vergangenen Jahren wurden – und es werden immer noch – zahlreiche Fälle von BAföG-Betrug im ganzen Bundesgebiet aufgedeckt, da das BAföG-Amt seine Daten mit dem Finanzamt abgleicht.
Es ist daher dringend davon abzuraten, absichtlich falsche Angaben zu machen, um sich so ein höheres BAföG zu erschwindeln.
Ebenfalls wenig sinnvoll sin in solchen Fällen Rechtsbehelfe, also ein Widerspruch oder eine Klage, gegen das BAföG-Amt: Damit stellt man sich selbst als uneinsichtig dar und kann mit Sicherheit mit einem Bußgeld rechnen.
Wer sich, gerade bei kleineren Vergehen, beugt und seine „Schuld” eingesteht, kann da eher die Hoffnung haben, auf Mitleid von Seiten des BAföG-Amtes zu hoffen – dies ist aber sicher auch vom Sachbearbeiter abhängig. Außerdem ist dem BAföG-Amt eine Änderung der Einkommensverhältnisse sofort mitzuteilen. Das gilt nicht nur beim Überschreiten der entsprechenden Höchstgrenzen.
