Am Juli wurde nach jahrelangem Tauziehen endlich das neue Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Dem heftigen Widerspruch der Gesetzesgegner ist es zu verdanken, dass die Vergütung für Privatkopien im Gesetz – anders als im ursprünglichen Entwurf geplant – nicht an die rapide fallenden Preise für Geräte und Speichermedien gekoppelt wird. Ebenso gestrichen wurde die geplante Einstiegsschwelle für die Gerätevergütung bei zehn Prozent Nutzung für urheberrechtlich relevante Kopien. Das bedeutet, dass die daraus gezahlten Tantiemen für das Kopieren von Texten auch weiterhin gezahlt werden.
Wer sich übrigens für den Verlauf der Auseinandersetzug interessiert, findet beim Institut für Urheber- und Medienrecht zahlreiche Informationen vom sogenannten zweiten Korb.
