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Wann lohnt die Arbeitslosenversicherung – und wann nicht?

Um es gleich vorweg zu sagen: Die Arbeitslosenversicherung eignet sich jedenfalls nicht, um sich bei jeder Auftragsflaute alle paar Monate arbeitslos zu melden. Das hat gleich mehrere Gründe: Man darf sich pro Leistungszeitraum nur begrenzt arbeitslos melden. Und es ist schlicht zu bürokratisch.
Arbeitslosenversicherung


Arbeitslosenversicherung klingt super: Jedes mal, wenn man längere Zeit ohne Aufträge ist, geht man zur Arbeitsagentur, meldet sicher arbeitslos, bekommt Geld.. hurra!

Doch stopp, so einfach ist das natürlich nicht!

Nur zweimal ALG beantragen

Als Selbständiger können Sie überhaupt nur zweimal Arbeitslosengeld beantragen.

Danach haben Sie nur wieder neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I wenn Sie in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage lang Beiträge gezahlt haben – ob als Selbstständiger oder Angestellter ist dabei egal!

Gewerbe usw. komplett abmelden

Schließlich müssen Sie, um das Arbeitslosengeld I beantragen zu können, Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben, etwa indem Sie Ihr Gewerbe abmelden.

Das wäre jedes mal, gerade auch wegen der Krankenversicherung, mehr als umständlich.

Lohnt sich nur für höher Qualifizierte

Während die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in den vergangenen Jahren mit monatlichen Beiträgen um die 20 Euro ausgesprochen günstig war, hat sich das mit der Erhöhung 2011 und der für 2010 geplanten Erhöhung geändert.

Zwar ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vermutlicht immer noch sinnvoller als private Versicherungsangebote. Allerdings lohnt sich die gesetzliche Pflichtversicherung, die ja immerhin auch für fünf Jahre bestehen bleibt, vor allem für diejenigen, die von der Arbeitsagentur in eine höhere Qualifikationsstufe eingeordnet werden.

Restanspruch auf Arbeitslosengeld

Auch wenn Sie nur eine vorübergehende Selbstständigkeit planen und einen vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld schon einmal geltend gemacht, aber noch nicht ausgeschöpft haben, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht sinnvoll. Sie behalten nämlich Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus dem alten Job vier Jahre lang – vom ersten Antrag auf Arbeitslosengeld an gerechnet. In diesem Fall können Sie das Geld sparen.

Kein Grund, auf einen Antrag hinauszuschieben, ist es dagegen, wenn Sie aus einem kürzlich gekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein deutlich höheres Arbeitslosengeld haben, als Sie es als Selbstständiger bekommen würden: In einem solchen Fall gibt es einen faktischen Bestandsschutz auf den höheren Anspruch.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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2 Kommentare

  1. Ein sehr interessanter Beitrag. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung in jedem Fall der Selbstständigkeit lohnt, aber das dies bei kurzfristiger Selbstständigkeit nicht lohnt, ist jetzt auch aufgrund dieses Artikels für mich nachvollziehbar.

  2. Simone Janson

    Danke. Und wenn dann noch 2010 und 2011 die gepanten Erhöhungen der Beiträge hinzu kommen… wobei ich Soziale Absicherung prinzipiell eine gute Sache finde, allerdings muss man sich halt überlegen, ob man sich im Bedarfsfall den Stress antun mit der Agentur antun will. Und wie gesagt, wenn die Beiträge noch steigen…

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