Arbeitslosenversicherung klingt super: Jedes mal, wenn man längere Zeit ohne Aufträge ist, geht man zur Arbeitsagentur, meldet sicher arbeitslos, bekommt Geld.. hurra! 
Doch stopp, so einfach ist das natürlich nicht!
Nur zweimal ALG beantragen
Als Selbständiger können Sie überhaupt nur zweimal Arbeitslosengeld beantragen.
Danach haben Sie nur wieder neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I wenn Sie in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Tage lang Beiträge gezahlt haben – ob als Selbstständiger oder Angestellter ist dabei egal!
Gewerbe usw. komplett abmelden
Schließlich müssen Sie, um das Arbeitslosengeld I beantragen zu können, Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben, etwa indem Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Das wäre jedes mal, gerade auch wegen der Krankenversicherung, mehr als umständlich.
Lohnt sich nur für höher Qualifizierte
Während die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in den vergangenen Jahren mit monatlichen Beiträgen um die 20 Euro ausgesprochen günstig war, hat sich das mit der Erhöhung 2011 und der für 2010 geplanten Erhöhung geändert.
Zwar ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung vermutlicht immer noch sinnvoller als private Versicherungsangebote. Allerdings lohnt sich die gesetzliche Pflichtversicherung, die ja immerhin auch für fünf Jahre bestehen bleibt, vor allem für diejenigen, die von der Arbeitsagentur in eine höhere Qualifikationsstufe eingeordnet werden.
Restanspruch auf Arbeitslosengeld
Auch wenn Sie nur eine vorübergehende Selbstständigkeit planen und einen vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld schon einmal geltend gemacht, aber noch nicht ausgeschöpft haben, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht sinnvoll. Sie behalten nämlich Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus dem alten Job vier Jahre lang – vom ersten Antrag auf Arbeitslosengeld an gerechnet. In diesem Fall können Sie das Geld sparen.
Kein Grund, auf einen Antrag hinauszuschieben, ist es dagegen, wenn Sie aus einem kürzlich gekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein deutlich höheres Arbeitslosengeld haben, als Sie es als Selbstständiger bekommen würden: In einem solchen Fall gibt es einen faktischen Bestandsschutz auf den höheren Anspruch.
11. August 2011 um 13:11 Uhr
Ein sehr interessanter Beitrag. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung in jedem Fall der Selbstständigkeit lohnt, aber das dies bei kurzfristiger Selbstständigkeit nicht lohnt, ist jetzt auch aufgrund dieses Artikels für mich nachvollziehbar.
12. August 2011 um 08:25 Uhr
Danke. Und wenn dann noch 2010 und 2011 die gepanten Erhöhungen der Beiträge hinzu kommen… wobei ich Soziale Absicherung prinzipiell eine gute Sache finde, allerdings muss man sich halt überlegen, ob man sich im Bedarfsfall den Stress antun mit der Agentur antun will. Und wie gesagt, wenn die Beiträge noch steigen…