Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist es von größer Bedeutung, welche Vorerkrankungen Ihre Krankengeschichte aufweist. Denn
um die Beiträge und Bedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit festzulegen, prüft jedes Versicherungsunternehmen zuvor auch die gesundheitlichen Risiken.
Dann werden Sie aufgrund Ihrer Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem so genanntem Risikoprofil zugeordnet. Dafür müssen Sie eine Reihe von Fragen zur Gesundheit in den fünf bis zehn Jahren vor der Antragstellung schriftlich beantworten.
Geben Sie restlos alle Vorerkrankungen an!
Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, beispielsweise Allergien oder Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, müssen Sie in der Regel zu Art, Schwere und Dauer der Beschwerden ausführlichere Angaben auf einem zusätzlichen Fragebogen machen. Geben Sie auch vermeintlich geringfügige Erkrankungen an, sofern diese irgendwo dokumentiert sind. Falls Sie falsche Angaben machen, kann der Versicherer die Zahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigern.
Die Versicherung kann Ihre Angaben auch bei Ihrem Arzt überprüfen, denn Sie müssen ihr das Recht dazu mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gewähren. Wenn Sie eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren möchten, sollten Sie ohnehin damit rechnen, dass das die Versicherung eine gründliche Untersuchung durch den Hausarzt verlangt – sie kommt aber auch für die Kosten.
Ausschluss bestimmter Vorkrankungen
Wenn zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen bestehen, verlangen viele Unternehmen einen Risikozuschlag in Form höherer Beiträge. Es ist möglich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu erheblich ist, um dies durch einen Beitragszuschlag auszugleichen. In manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen. Dann können Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden.
Sie haben beispielsweise einen Bandscheibenvorfall. Daraufhin wird vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie alle damit ursächlich zusammenhängenden Folgen vom Leistungsanspruch ausgeschlossen werden. Die Versicherung zahlt also nicht, wenn die Berufsunfähigkeit aus diesem Grund eintritt.
Welche Alternativen gibt es?
Aber: Ein Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen ist immer die schlechteste Alternative: Wenn Sie berufsunfähig werden, kann passieren, dass man die Ihre Berufsunfähigkeit mit der ausgeschlossenen Vorerkrankung in Zusammenhang bringt. Holen Sie lieber noch Angebote von anderen Versicherungen ein.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist es von größer Bedeutung, welche Vorerkrankungen Ihre Krankengeschichte aufweist. Denn
um die Beiträge und Bedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit festzulegen, prüft jedes Versicherungsunternehmen zuvor auch die gesundheitlichen Risiken.
Dann werden Sie aufgrund Ihrer Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem so genanntem Risikoprofil zugeordnet. Dafür müssen Sie eine Reihe von Fragen zur Gesundheit in den fünf bis zehn Jahren vor der Antragstellung schriftlich beantworten.
Geben Sie restlos alle Vorerkrankungen an!
Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, beispielsweise Allergien oder Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, müssen Sie in der Regel zu Art, Schwere und Dauer der Beschwerden ausführlichere Angaben auf einem zusätzlichen Fragebogen machen. Geben Sie auch vermeintlich geringfügige Erkrankungen an, sofern diese irgendwo dokumentiert sind. Falls Sie falsche Angaben machen, kann der Versicherer die Zahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigern.
Die Versicherung kann Ihre Angaben auch bei Ihrem Arzt überprüfen, denn Sie müssen ihr das Recht dazu mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gewähren. Wenn Sie eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren möchten, sollten Sie ohnehin damit rechnen, dass das die Versicherung eine gründliche Untersuchung durch den Hausarzt verlangt – sie kommt aber auch für die Kosten.
Ausschluss bestimmter Vorkrankungen
Wenn zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen bestehen, verlangen viele Unternehmen einen Risikozuschlag in Form höherer Beiträge. Es ist möglich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu erheblich ist, um dies durch einen Beitragszuschlag auszugleichen. In manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen. Dann können Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden.
Sie haben beispielsweise einen Bandscheibenvorfall. Daraufhin wird vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie alle damit ursächlich zusammenhängenden Folgen vom Leistungsanspruch ausgeschlossen werden. Die Versicherung zahlt also nicht, wenn die Berufsunfähigkeit aus diesem Grund eintritt.
Welche Alternativen gibt es?
Aber: Ein Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen ist immer die schlechteste Alternative: Wenn Sie berufsunfähig werden, kann passieren, dass man die Ihre Berufsunfähigkeit mit der ausgeschlossenen Vorerkrankung in Zusammenhang bringt. Holen Sie lieber noch Angebote von anderen Versicherungen ein.
Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.