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Was leistet die Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit

Wenn Sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (es gelten auch Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten, Zeiten geringfügiger Beschäftigung, Ersatzzeiten) und mindestens drei Jahre lang in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit pflichtversichert waren, haben Sie Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente (dazu unten) bekommen Sie, falls Sie vor dem 02.01.1961 geboren wurden – und zwar dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen (Nachweis durch den Arzt erforderlich) in Ihrem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
  • Wenn Sie erst nach diesem Datum geboren oder erst nach 2000 in die Rentenversicherung eingetreten sind, können Sie nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen. Das bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung), bzw. zwischen drei und sechs Stunden (halbe Erwerbsminderung) täglich arbeiten können, egal in welchem Beruf und unabhängig davon, ob ein Arbeitsplatz tatsächlich zur Verfügung steht.

Rechenbeispiel:

Bei einem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 5250 Euro beträgt die halbe Erwerbsminderungsrente 16 % des bisherigen Einkommens, also 840 Euro, die voll erwerbsunfähigkeitsrechte ca. 31 %, also 1630 Euro
Die Rente wird erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt. Anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die Sie vor dem 66. Lebensjahr erhalten, Ihre Altersrente gekürzt – und zwar für jeden Monat des früheren Rentenbezugs um 0,3 Prozent, maximal aber um 10,8 Prozent. Die Berufs- oder Erwerbsminderungsrente wird wie die Altersrente versteuert. Alle drei Jahre wird geprüft, ob Sie nicht wieder arbeitsfähig sind. Erst wenn Sie neun Jahre lang berufsunfähig waren, bekommen Sie eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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