Wenn Sie als Selbständiger Arbeitslosengeld I beantragen, legt die Arbeitsagentur zur Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes I das Einkommen zugrunde, das im Durchschnitt in der Qualifikationsstufe erzielt wird, in die Sie die Arbeitsagentur vermitteln will. Kling kompliziert? Ist aber eigentlich ganz einfach:

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Wenn Ihre Arbeit aufgrund von Auftragsmangel ruht und Sie Arbeitslosengeld beantragen wollen, gibt es vier verschiedene Qualifikationsgruppe, bei denen die Arbeitsagentur ein pauschalisiertes Nettogehalt zu Grunde legt. Nach diesem Nettogehalt wird dann das Arbeitslosengeld berechnet. Und so sieht das aus:
- bei einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss 3.066,00 Euro (West) beziehungsweise 2.688,00 Euro (Ost)
- bei einem Fachschulabschluss, einem Handwerksmeister oder einem vergleichbarem Abschluss 2.240,00 Euro (West) beziehungsweise 2.240,00 Euro (Ost)
- bei einem Ausbildungsberuf 1.055,00 Euro (West) beziehungsweise 1.792,00 Euro (Ost)
- wenn keine Ausbildung erforderlich ist 1.533,00 Euro (West) beziehungsweise 1.344,00 Euro (Ost)
Achtung Lohndsteuerklasse
Aus diesen Einkünften Sie zieht zunächst eine Pauschale von 21 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer der jeweiligen Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag ab. Auch wenn die Steuerklasse für Sie als Selbstständigen ja sonst keine Rolle spielt – für die Berechnung des Arbeitslosengeldes I wird sie herangezogen.
Überprüfen Sie daher rechtzeitig Ihre Lohnsteuerkarte, die Sie in der Regel zugeschickt bekommen, und lassen Sie eventuell eine Korrektur vornehmen. Wer keine Lohnsteuerkarte/-klasse hat, wird nach seinen persönlichen Verhältnissen zu Jahresbeginn in eine fiktive Lohnsteuerklasse einsortiert.
Von diesem pauschalisierten Nettogehalt erhalten Sie 60 Prozent, wenn Sie Kinder haben 67 Prozent. Sie erhalten für je vier Monate, die Sie Beiträge gezahlt haben, zwei Monate Arbeitslosengeld I. Wenn Sie unter 55 sind, bekommen Sie Arbeitslosengeld I aber maximal für ein Jahr, wenn Sie älter sind, maximal für 18 Monate (Stichtag ist das Alter am Tag der Antragstellung).
Beispiel
Wenn Sie zum Beispiel einen Hochschulabschluss haben, aber keine Kinder, erhalten Sie in Westdeutschland in der Steuerklasse I 1.124,00 Euro Arbeitslosengeld im Monat.Umgekehrt erhalten Sie in Ostdeutschland in Steuerklasse III 720,00 Euro, wenn Sie ein Kind haben.
Mediafon hat alle Beiträge genau aufgedröselt: www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=43e6112cb7468&ref=h_43e60c48815a1&si=4d2c3d16c389c
Die Crux mit den Qualifikationsgruppen
Wenn es die Arbeitsagen- tur dabei für zumutbar hält, Sie in eine Stufe unterhalb Ihrer bisherigen Qualifikation einzuordnen (wodurch Sie weniger Arbeitslosen- geld I bekommen), können Sie Widerspruch einlegen. Das Preis- Leistungs-Verhältnis macht die Arbeitslosenversicherung für Selbst- ständige allerdings recht lohnend.
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