Bei längeren Krankheiten können Sie von der gesetzliche Krankenkasse 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate erhalten. Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren aber maximal 78 Wochen lang gezahlt. Ab wann die Krankenkasse zahlt, hängt davon ab, in welchem Tarif Sie versichert sind. Im normalen Tarif haben Sie im Krankheitsfalle Anspruch auf ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche.
Vorgezogenes Krankengeld
Wenn Sie Krankengeld bereits ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten wollen (für Selbständige die in den ersten Wochen ihrer Krankheit keinen Lohnausgleich vom Arbeitgeber bekommen kann das sinnvoll sein), müssen Sie einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 % zahlen. Die Beitragshöhe und auch die Leistungen sind hier sehr unterschiedlich. Erfragen Sie diese bei verschiedenen Kassen. Wenn Ihre eigene Krankenkasse zu viel verlangt, lohnt sich ein Wechsel. Wenn Sie mit einem ermäßigten Beitragssatz versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.
Private Krankentagegeldversicherung
Außerdem können Sie sich gegen den Verdienstausfall bei Krankheit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie hierbei gut die privaten und gesetzlichen Kassen vergleichen, denn Konditionen der gesetzlichen Kassen sind hier meist besser. Die Tarife für ein Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 15.Krankheitstag bewegen sich je nach Eintrittsalter und Geschlecht in der Größenordnung zwischen 25 und 125 Euro im Monat. Je niedriger das zu zahlende Krankentagegeld ist und je später der Zahlungsbeginn ist, desto preiswerter wird es.
Die Leistungen der Krankenversicherung sind nur für vorübergehende Krankheiten da. Sobald sich herausstellt, dass es sich um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, nicht um eine vorübergehende Krankheit handelt, stellt die Krankenversicherung in der Regel die Zahlung ein.
14. September 2009 um 13:57 Uhr
Dieser Beitrag hat mir geholfen mich in diesem ganzen Versicherungsdschungel zu orientieren. Besonders die Berücksichtigung zwischen privater und gesetztlich Krankenversicherung finde ich sehr hilfreich. Offen bleibt für mich noch die Frage, inwiefern ich im Falle von Arbeitslosigkeit und co die Beiträge weiterzahlen muss? Die aktuelle Krise verunsichert mich doch recht stark.
14. September 2009 um 19:22 Uhr
Liebe Samira,
ich freue mich über das Lob, da merkt man einfach, dass die eigene Arbeit nicht umsonst ist. Zu Ihrer Frage: Gucken Sie mal hier im unteren Teil bei Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit – berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/ueberblick-krankenversicherung-aber-wie.
Ein detaillierte Rechtsberatung darf ich ja leider nicht machen.