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Existenzgründung » Versicherungen » Leserfrage zur Einkommensgrenzen bei Minijobs:
Darf ich mehr als 400 Euro verdienen?

Das Deutsche Sozialversicherungs-System ist vertrackt: Während es bei der Steuer um den Gesamtverdienst im Jahr geht, während Sozialversicherungsbeiträge monatlich abgezogen werden. Ergo geht daher auch bei Minijobs darum, was man im Monat verdient – und nicht im ganzen Jahr. Wie das genau aussieht, wollte jetzt mein Leser Illias wissen. Hier die Antwort!

Bei einem Minijob oder 400-Euro-Job darf ihr Bruttomonatslohn höchstens 400 Euro im Kalendermonat betragen. Wenn Sie auch noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, werden die anteilig auf alle Kalendermonate umgelegt: Wenn Sie 5 Monate arbeiten und 100 Euro Weihnachtsgeld bekommen, dürfen Sie also nur 380 Euro pro Monat verdienen.

Durchschnittsverdiens bei gleichem Gehalt

Unproblematisch ist, wenn Sie jeden Monat das gleiche Gehalt haben. Nun kommt es gerade bei Minijobbern öfter mal vor, dass das Einkommen schwankt, weil man z.B. unterschiedliche Jobs macht oder einen unterschiedlichen Verdienst hat.

Dann wird der durchschnittliche Verdienst für 12 Monate berechnet: Liegt der über 400 €, dann machen Sie keinen Minijob. Dabei gilt: Ist Ihr Job als ganzes ein Minijob, bleiben auch Monate mit höherem Einkommen als 400 € sozialversicherungsfrei.

Zweimal im Jahr darf man mehr verdienen

Wenn die Minijob-Zentrale hingegen feststellt, dass es sich nicht um einen Minijob handelt, sind auch die Monate mit niedrigerem Einkommens sozialversicherungspflichtig.

Aber: Für zwei Monate in einem Kalenderjahr darf das Einkommen unvorhergesehen mehr als 400 Euro betragen – etwa wenn Sie plötzlich für einen Kollegen einspringen müssen. Selbst wenn Sie dann im gesamten Jahr mehr als 4800 Euro verdienen, bleibt Ihr gesamter Job als Minijob sozialversicherungsfrei.

Wann wird der Minijob zum Midijob?

Wenn Sie die Einkommensgrenze überschreiten und der Job dadurch den Minijobstatus verliert, wird Ihr Einkommen ab diesem Monat – und erst dann! – versicherungspflichtig. Dann gelten erstmal die Midijob-Regeln.

Falls allerdings zwischen ihrem Minijob und dem Midijob mindestens ein Monat Pause liegt, können beide als separate Beschäftigungen betrachten werden: Ihr Minijob wäre weiterhin ein Minijob und er andere Job z.B. eine seperate Tätigkeit.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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