Jedes Jahr beginnen Hunderttausende junger Menschen in Deutschland eine Berufsausbildung. Als Azubi sind sie sozialversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit legen die Berufsstarter nicht nur die Grundlage für die eigene Rente, sondern sie genießen auch einen umfassenden Schutz.
Denn Schulabgänger, die jetzt in ihren ersten Job einsteigen, sind vom ersten Tag mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung sozialversichert, also in der Renten-, Kranken-Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung.
Berufsanfänger: Vom ersten Tag an Anspruch auf Eerwerbsminderungsrente
Normalerweise muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Berufsanfänger sind jedoch bereits vom ersten Arbeitstag an umfassend geschützt.
Darüber hinaus sind sie schon im ersten Berufsjahr gegen Arbeitsunfälle, ab dem zweiten Jahr auch gegen Freizeitunfälle sowie schwere Krankheiten durch eine Wartezeitfiktion geschützt. Das heißt, die Wartezeit gilt in diesen Fällen als erfüllt und eine Erwerbsminderungsrente kann, falls erforderlich, gezahlt werden – im Extremfall sogar bereits ab dem ersten Arbeitstag.
Wie berechnet sich die Rentenhöhe?
Der besondere Vorteil für Berufsanfänger ist, dass sich ihre Rentenhöhe dann nicht nach den bisher gezahlten Beiträgen richtet. Vielmehr werden sie so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt. Berufsanfänger erhalten erhalten eine Zurechnungszeit und die wird so bewertet, als hätten sie immer wie ein Durchschnittsverdiener Gehalt bezogen.
Ein Beispiel:
Ein Auszubildender, 17 Jahre alt, verletzt sich am ersten Tag auf dem Weg zur Arbeit so schwer, dass er danach auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Für die Berechnung der Rente zählen die 43 Jahre, die bis zu seinem 60. Lebensjahr noch fehlen, mit. Insgesamt kann er dann mit einer Monatsrente von rund 1000 Euro rechnen. Und noch ein Hinweis: Auch die gesetzliche Unfallversicherung müsste in diesem Fall eine Rente zahlen.
Formalitäten
Bevor Berufsstarter ihren Job antreten, müssen sie nur einige Formalitäten erledigen: Zum Beispiel eine Lohnsteuerkarte besorgen, ein Girokonto einrichten, eine Krankenkasse auswählen. Was im Einzelnen weiter zu beachten ist, erläutert die gesetzliche Rentenversicherung auf Hinweisblättern, die allen Berufsanfängern mit ihrem Sozialversicherungsausweis zugesandt werden. Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Jedes Jahr beginnen Hunderttausende junger Menschen in Deutschland eine Berufsausbildung. Als Azubi sind sie sozialversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit legen die Berufsstarter nicht nur die Grundlage für die eigene Rente, sondern sie genießen auch einen umfassenden Schutz.
Denn Schulabgänger, die jetzt in ihren ersten Job einsteigen, sind vom ersten Tag mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung sozialversichert, also in der Renten-, Kranken-Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung.
Berufsanfänger: Vom ersten Tag an Anspruch auf Eerwerbsminderungsrente
Normalerweise muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor man Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Berufsanfänger sind jedoch bereits vom ersten Arbeitstag an umfassend geschützt.
Darüber hinaus sind sie schon im ersten Berufsjahr gegen Arbeitsunfälle, ab dem zweiten Jahr auch gegen Freizeitunfälle sowie schwere Krankheiten durch eine Wartezeitfiktion geschützt. Das heißt, die Wartezeit gilt in diesen Fällen als erfüllt und eine Erwerbsminderungsrente kann, falls erforderlich, gezahlt werden – im Extremfall sogar bereits ab dem ersten Arbeitstag.
Wie berechnet sich die Rentenhöhe?
Der besondere Vorteil für Berufsanfänger ist, dass sich ihre Rentenhöhe dann nicht nach den bisher gezahlten Beiträgen richtet. Vielmehr werden sie so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt. Berufsanfänger erhalten erhalten eine Zurechnungszeit und die wird so bewertet, als hätten sie immer wie ein Durchschnittsverdiener Gehalt bezogen.
Ein Beispiel:
Ein Auszubildender, 17 Jahre alt, verletzt sich am ersten Tag auf dem Weg zur Arbeit so schwer, dass er danach auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Für die Berechnung der Rente zählen die 43 Jahre, die bis zu seinem 60. Lebensjahr noch fehlen, mit. Insgesamt kann er dann mit einer Monatsrente von rund 1000 Euro rechnen. Und noch ein Hinweis: Auch die gesetzliche Unfallversicherung müsste in diesem Fall eine Rente zahlen.
Formalitäten
Bevor Berufsstarter ihren Job antreten, müssen sie nur einige Formalitäten erledigen: Zum Beispiel eine Lohnsteuerkarte besorgen, ein Girokonto einrichten, eine Krankenkasse auswählen. Was im Einzelnen weiter zu beachten ist, erläutert die gesetzliche Rentenversicherung auf Hinweisblättern, die allen Berufsanfängern mit ihrem Sozialversicherungsausweis zugesandt werden. Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.
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