Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

Das führende Blog für Beruf & Bildung, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat (IVW) - Info-Datenbank für Berufs- & Quereinsteiger! → Inhalt


Existenzgründung » Versicherungen » Berufsunfähigkeit:
So stellen Sie den Antrag!

Teilen Sie bei der Antragstellung der Versicherung nicht mit, ob Sie bereits anderswo Anträge gestellt haben, die abgelehnt wurden. Wenn die Versicherung danach fragt, spricht das nicht für sie.

Und: Achten Sie darauf, dass in den Antragsformularen nur nach Krankheiten und Beschwerden gefragt wird, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (bei stationären Klinikaufenthalten nicht länger als zehn Jahre).

Klären Sie, ob der Versicherer auf die Anwendung von § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes verzichtet. Dieser würde der Versicherung erlauben, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das Ihnen aber nicht bekannt war und das Sie deshalb nicht angegeben haben. Wichtig: Schließen Sie Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund aus oder begrenzen Sie dieses Recht zumindest auf maximal fünf Jahre.

Teilen Sie bei der Antragstellung der Versicherung nicht mit, ob Sie bereits anderswo Anträge gestellt haben, die abgelehnt wurden. Wenn die Versicherung danach fragt, spricht das nicht für sie.

Und: Achten Sie darauf, dass in den Antragsformularen nur nach Krankheiten und Beschwerden gefragt wird, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (bei stationären Klinikaufenthalten nicht länger als zehn Jahre).

Klären Sie, ob der Versicherer auf die Anwendung von § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes verzichtet. Dieser würde der Versicherung erlauben, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das Ihnen aber nicht bekannt war und das Sie deshalb nicht angegeben haben. Wichtig: Schließen Sie Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund aus oder begrenzen Sie dieses Recht zumindest auf maximal fünf Jahre.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

Alle 1825 Beiträge von Simone Janson ansehen

Website: http://www.simone-janson.de

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Außerdem möglich: Kommentare als RSS abonnieren.

Kommentar schöner machen:

Laden Sie Ihr eigenes Bild bei Gravatar hoch, das statt des Standardbildes angezeigt wird. Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen! Fügen Sie HTML-Tags ein. Möglich sind: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>