Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

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Existenzgründung » Versicherungen » Abstrakte Verweisung:
Was bedeutet sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Ihr Versicherungs-Vertrag eine Formulierung wie „…wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“ enthält: Lassen Sie die Finger davon. Es handelt sich nämlich um eine so genannte abstrakte Verweisung.

Das bedeutet, dass Sie von der Versicherung kein Geld bekommen, so lange Sie noch eine solche Tätigkeit ausüben können und zwar, auch wenn Sie die andere Arbeit auch nur theoretisch ausführen könnten, es aber in der Praxis gar keinen Bedarf für Ihre (gesundheitlich eingeschränkte) Arbeitskraft gibt und Sie daher keinen Job finden. Eine Arbeit, die der bisherigen Lebensstellung entspricht, kann nach der aktuellen Rechtssprechung auch bedeuten, dass Sie 20 Prozent weniger verdienen. Im Gegensatz zu älteren Verträgen enthalten die meisten neueren Verträge solche Verweisungen in der Regel aber nicht.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

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Website: http://www.simone-janson.de

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