Die gesetzliche Berufsgenossenschaft oder eine Unfallversicherung, die Sie privat abgeschlossen haben zahlt zwar eine Invalidenrente – aber nur nach beruflichen Unfällen. Eine Unfallversicherung für den privaten Bereich zahlt hingegen ausschließlich nach Unfällen, die im Privatleben passiert sind. Die Berufsgenossenschaften zahlen darüber hinaus bei bestimmten gesetzlich festgelegten Berufskrankheiten.
