Auch wenn Sie für das Finanzamt Selbständig sind, kann es sein, dass Sie von der Sozialversicherung als Arbeitnehmer eingestuft werden: Dann zum Beispiel nämlich, wenn Sie als Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgeschrieben bekommen – und noch ein paar andere Faktoren. Das hat Konsequenzen!
Stellen sie sich vor, Sie arbeiten freiberuflich. Sie haben sich beim Finanzamt ordentlich so angemeldet und auch um Ihre Sozialversicherung kümmern Sie sich selbst.
Aber dann kommt das böse Erwachen: Die Deutsche Rentenversicherung kommt mit einem Statusfeststellungsverfahren auf Sie zu – und am Ende kommt das heraus: Sie sind gar nicht selbständig. Jedenfalls nicht für die Sozialversicherung, die es nicht einen Deut darum kümmert, was das Finanzamt dazu sagt.
Hilfe, ich bin gar nicht selbständig!
Ergebnis: Ihr bisheriger Auftraggeber wird zu Ihrem Arbeitgeber und muss Sie plötzlich wie ein ganz normaler Arbeitnehmer versichern. Das bedeutet, er muss sie bei der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung anmelden und fortan die Hälfte der fälligen Beiträge von Ihrem Honorar einbehalten und die andere Hälfte als Arbeitgeberbeitrag einzahlen.
Schließlich muss Ihr neuer Chef sie auch noch in der Berufsgenossenschaft gegen Berufsunfälle versichern – die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ganz alleine. Und zwar, das ist das fiese daran, ist das Bruttoentgeld Ihre Berechnungsgrundlage der Versicherungsbeiträge – und nicht etwa der Gewinn.
Das könnte Sie ja nun nicht weiter stören – aber den Auftraggeber sind Sie aller Wahrscheinlichkeit nach los. Denn für den sind Sie ja jetzt unglaublich teuer geworden.
Wann sind Sie scheinselbständig?
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie die Regeln für die Scheinselbständigkeit kennen: Dabei komt es darauf an, wo und wann Sie Ihre Arbeit machen und vor allem ob Sie in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers fest eingebunden sind oder nicht.
Wenn Sie stark Weisungsgebunden sind, also z.B. Ihr Einsatzort und die Arbeitszeit vorgeschrieben sind, ist das schon ein Indiz. Ein weiteres besteht darin, dass Sie in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers stark eingebunden sind. Hier stehen noch einige weitere Kriterien!
Was sonst noch wichtig ist
Wenn Sie für ein Arbeitsverhältnis als scheinselbständig gelten, ist es unwichtig, wie viele Auftraggeber Sie haben – sobald die Kriterien vorliegen, sind Sie für dieses Auftragsverhältnis scheinselbständig.
Wenn Sie unsicher sind: Eine Möglichkeit kann ein “Statusfeststellungsverfahren” bei der Deutschen Rentenverisung sein. Deren Entscheidung ist verbindlich, und falls Sie scheinselbständig sind, sind Sie ab Feststellungstermin versicherungspflichtig. Experten raten allerdings davon ab, weil bei Antragstellung auch fast immer eine Einstufung als Scheinselbständig erfolgt.
21. April 2012 um 21:05 Uhr
Wir ermitteln für Hermes-Vertragspartner und dessen mit betroffenen Subunternehmer bzw. Paketfahrer zu diesem Thema und bleiben dran!
Mehr Infos zu unseren Ermittlungen für ruinierte Subunternehmer der Hermes Logistik Gruppe auf
hermessubunternehmer.wordpress.com
Silvia Tito
Ermittlungen für ruinierte Subunternehmer der KEP
hermessubunternehmer.wordpress.com/
Tel: 04101 – 51 23 94 – E-Mail: s.tito@online.de
Silvia Tito’s Hermes-Skandal auf ARD in der Dokuserie “exclusiv” vom 03.08.2011
“Das Hermesprinzip, ein Milliardär und seine Götterboten” Dr. Otto’s fataler und Imageschädigender TV -Auftritt:
mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage—dokumentation/7836004_ard-exclusiv–das-hermes-prinzip—ein-milliard-r-u
22. April 2012 um 18:43 Uhr
Danke für den Hinweis. Ich werde mir die TV-Sendung in Ruhe mal anschauen – vielleicht ergibt sich ja eine weitergehende Kooperation?