Das Deutsche Sozialversicherungs-System ist vertrackt: Während es bei der Steuer um den Gesamtverdienst im Jahr geht, während Sozialversicherungsbeiträge monatlich abgezogen werden. Ergo geht daher auch bei Minijobs darum, was man im Monat verdient – und nicht im ganzen Jahr. Wie das genau aussieht, wollte jetzt mein Leser Illias wissen. Hier die Antwort!
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Magazin
Leserfrage zur Einkommensgrenzen bei Minijobs:
Von: Leser
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Versicherungen
Aushilfs-Lohn:
Ab Wann ist mein Mitarbeiter Krankenversichert?
wenn ich ein Mann einstelle auf 400 € basis ab wann wirklich ist der Krankenversichert?
A ab 401 €
B ab 410 €
Von: Leser
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Versicherungen
Krankenkasse:
Warum muss ich für fehlende Beiträge aufkommen?
Arbeits- & Sozialrecht
Wie der Oscar-Gewinner nicht nur Stotterern Mut macht:
The Kings Speech
Von: Leser
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Versicherungen
Frage zur Krankenkasse:
Selbstständig und mehrere 400-Euro-Jobs / Minijobs
Arbeits- & Sozialrecht
Serie – Schnell erklärt, was wirklich wichtig ist:
Mindestlohn für Dummies – Teil 3
Das Aufbrechen sozialer Kälte oder nur ein Tropfen auf dem heißen Stein? Das Arbeitnehmer-Entsendegestz verzeichnet bislang 9 Branchen, in denen ein genereller Mindestlohn möglich ist. In einigen wurde das bereits umgesetzt, in anderen nicht. Diese Übersicht zeigt, wie hoch ist der Mindestlohn in welcher Branche wirklich ist.
Arbeits- & Sozialrecht
Serie – Schnell erklärt, was wirklich wichtig ist:
Mindestlohn für Dummies – Teil 2
Die Medienberichterstattung zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich Mindestlohn (Stichwort Pflegebranche) finde ich schwammig, ungenau und emotional geprägt. Daher hier ein Überblick in drei Teilen über das Wichtigste zum Thema.
Von: Leser
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Frisch Gegründet
Was bringt mir mehr:
Minijob oder doch besser Arbeitslosengeld?
Arbeits- & Sozialrecht
Neue gesetzliche Regelungen:
Bundesrat beschließt Beschäftigungsverordnung gegen Billig-Pflegekräfte
In seiner letzten Sitzung im alten Jahr hat der Bundesrat der Veränderung der so genannten Beschäftigungsverordnung zugestimmt. Bisher konnten pflegebedürftige Menschen oder deren Familien osteuropäische Kräfte ausschließlich als Haushaltshilfen beschäftigen.
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Arbeits- & Sozialrecht
Riester-Rente für Minijobber während des Studiums
Vielen Studenten gelingt der Spagat zwischen Studium und Beruf: Mit Mini-Jobs bis zu 400 Euro bessern sie ihr monatliches Einkommen auf. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.
Mini-Job und Rentenversicherung
An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.
Mini-Jobber können auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen.
Riester-Rente und Minijob
Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. – Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.
Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. – Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.
Warum sich Aufstocken noch lohnt
Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.
Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.
