Sollten Selbständige, die die Bedingungen erfüllen (welche das genau sind, steht ausführlich in meinem Buch “Von Anfang an richtig versichert”, das im August bei Redline Wirtschaft erscheint) eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen? Die Bedingungen klingen erstmal gut: Man zahlt monatlich einen festen Beitrag von 25,73 (West) bzw. 22,05 € (Ost) und bekommt dafür bei Arbeitlosigkeit einige Monate Arbeitslosengeld (je nachdem wie lange man arbeitslos war, ab 6 Monate), und zwar je nachdem, in welche Qualifikationsgruppe man eingestuft wird. Das sind:
* bei Hochschul-/Fachhochschul-Ausbildung 2.940 / 2.520 € (Ost)
* bei Fachschulabschluss, Meister oder vergleichbar 2.450 / 2.100 € (Ost)
* bei einem Ausbildungsberuf 1.960 / 1.680 € (Ost)
* wenn keine Ausbildung erforderlich ist, 1.470 / 1.260 € (Ost)
Also Freude für die höher gestellten Qualifikationsgruppen, weil sie automatisch mehr bekommen? Mitnichten. Denn entscheidend ist nicht, in welche Qualifikationsgruppe man laut Werdegang gehört, sondern in welche Qualifikationsgruppe einen die Arbeitsagentur zur vermittlung einstuft. Es kann also durchaus sein, dass die Arbeitsagentur einen Hochschulabsolventen in die Gruppe ohne Ausbildung steckt, wenn sie einen sonst nicht anders vermitteln kann.
Und schlimmer noch: Karrierecoach Svenja Hofert berichtet in Ihrem Karrierblog von Frau Müller, Führungskraft, die, arbeitslos nach der Elternzeit, offenbar völlig wahllos in die niedrigste Qualifikationsgruppe eingestuft wurde und deshalb auch nur ein entsprechend niedriges Arbeitslosengeld erhielt. Offenbar hatte die Arbeitsagentur weder die Zeugnisse von Frau Müller begutachtet noch anderwertig die Qualifikationen abgefragt. Für Hofert legt das die Vermutung nahe “dass oft einfach so und aufs Blaue hinein eingestuft wird”, denn sie hat noch mehr solcher Fälle recherchiert, deren “Opfer” meist Frauen sind.
Selbständige, die eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen wollen, weil die Konditionen auf zugegeben auf den ersten Blick recht gut erscheinen, sollten nochmals durchrechnen, ob das wirklich sinnvoll ist. Und bedenken: Arbeitslosengeld gibt es überhaupt erst, wenn man die Selbständigkeit beendet bzw. das Gewerbe abgemeldet hat – und nicht schon bei jeder kleineren und größeren Auftragsflaute.