Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Zeitmanagement & Organisation

Statistiken und Online-Umfragen zeigen:
Die Deutschen sind keine Pendelweltmeister

Die Deutschen haben im internationalen Vergleich recht kurze Arbeitswege: Dennoch befürchten diverse Umfragen und Statistiken schon eine Überflexibilisierung und den großen Pendelfrust. Davon kann aber bei genauerer Betrachtung der Zahlen nicht die Rede sein – alles eine Frage der Interpretation!
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Zeitmanagement & Organisation

Umfrage zeigt:
Deutsche haben kurze Arbeitswege – China und Japan sind Pendelweltmeister!

Während deutsche Beschäftigte mit 21 Minuten pro Tag im internationalen Vergleich recht kurze Arbeitswege haben, sind China und Japan weltweite Spitzenreiter in Sachen Pendeln. Das ergab eine von Business-Center-Anbieter Regus in Auftrag gegebene Umfrage unter 15.000 Beschäftigten in 75 Ländern.

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Frisch Gegründet

Keine 1%-Regelung, wenn das Dienstfahrzeug nicht privat genutzt werden kann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2008 entschieden, dass von der sog. 1 %-Regelung solche Fahrzeuge auszunehmen sind, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung für private Zwecke nicht geeignet sind.

Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Die Privatnutzung des Dienstwagens ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen (sog. 1 %-Regelung).

Im Streitfall war dem Arbeitnehmer eines Unternehmens für Heizungs- und Sanitärbedarf ein zweisitziger Kastenwagen (Werkstattwagen) überlassen worden, dessen fensterloser Aufbau mit Materialschränken und -fächern sowie Werkzeug ausgestattet und mit einer auffälligen Beschriftung versehen war. Für die private Nutzung dieses Wagens setzte das Finanzamt einen Nutzungswert nach der 1 %-Regelung an. Der BFH folgte dem nicht. Nach seiner Auffassung machen Bauart und Ausstattung des Fahrzeugs deutlich, dass ein solcher Wagen typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird. Ob ein solches Fahrzeug dennoch privat genutzt wird, bedarf jeweils einer Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast dafür obliegt dem Finanzamt, das sich insoweit nicht auf den Beweis des ersten Anscheins berufen kann.

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Frisch Gegründet

Dienstfahrten bei Betriebsausgaben wenn man nicht das Auto nimmt!

Analog zu den Pkw-Regeln können auch berufliche Fahrten mit anderen Fahrzeugen als Betriebsausgaben angesetzt werden.Jeweils pro gefahrenen Kilometer können Sie absetzen:
PKW 30 Cent; Motorrad, Motorroller 13 Cent, Mofa, Moped 8 Cent, Fahrrad 5 Cent €
Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der echte Fahrpreis als Betriebsausgabe. Auch eine Monatskarte kann man als Betriebsausgabe ansetzen – sogar in voller Höhe, wenn man sie gekauft hat, um damit die Betriebskosten zu senken. Nur wenn Einzelfahrscheine für die steuerlich relevanten Fahrten billiger gewesen wären, muss man vom Preis der Monatskarte einen privaten Nutzungsanteil abziehen. Mehr Informationen

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Frisch Gegründet

Steuern sparen:
Das Dienstfahrrad

Wer sein Fahrrad zu mehr als 10 Prozent beruflich nutzt, kann es zum Dienstfahrrad erklären, sämtliche Kosten als Betriebsausgaben verbuchen und die Privatnutzung per Fahrtenbuch oder nach der Ein-Prozent-Regel ermitteln. Bei einem neuen, teuren Fahrrad kann sich das durchaus rechnen. Faustregel: Bei billigen Fahrzeugen, die viel gefahren werden, lohnt die Kilometerpauschale. Bei teuren, die wenig benutzt werden, ist das Dienstfahrzeug günstiger. Aber Vorsicht: Wer – sobald das Fahrrad abgeschrieben ist – zur dann vermutlich günstigeren Kilometerpauschale wechseln will, muss das Dienstfahrrad erst zum Privatrad machen. Und das geht nur, wenn er den Zeitwert des Rades als Betriebseinnahme verbucht! (Quelle)