Berufebilder by Simone Janson

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Wolfgang Hanfstein

Von: Wolfgang Hanfstein
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Buch-Tipp

Was Führungskräfte in der neuen Arbeitswelt können müssen:
Management im digitalen Wandel

Preis:
EUR 24,99 EUR

Der Wandel der Arbeitswelt ist in vollem Gange: Ousoucing, Jobhopper und Digital Natives, die in den nächsten Jahren verstärkt auf den Arbeitsmarkt drängen, stellen an Führungskräfte, neue, komplexe Anforderungen. Personalberaterin Maren Lehky beschreibt in ihrem Buch “Leadership 2.0″, welche Anforderungen die neue Generation von Arbeitnehmern an ihre Führungskräfte hat.
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Dirk Bisping

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Interview

Interview mit Dr. Dirk Bisping, Vorsitzender des BVSI:
“Perspektiven für IT-Freiberufler derzeit hervorragend!”

Dr. Dirk Bisping ist der Vorstandsvorsitzende des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI). Im Interview sprach er über die Chancen von IT-Freiberuflern, Menschen über 45, das Selbstverständnis von Freiberuflern – und vor allem darüber, wie die Zusammenarbeit in gemischten … Weiterlesen

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Arbeits- & Sozialrecht

Unternehmen dürfen Angestellte outsourcen

Arbeitnehmer zu kündigen und ihnen dabei für gleiche Tätigkeit einen Vertrag über selbstständige Beschäftigung anzubieten ist erlaubt. Zumindest nach em Bundesarbeitsgericht (BAG), das diesen Vorgang laut Urteil vom 1März (Aktenzeichen: 2 AZR 1037/06) als “freie Unternehmerentscheidung” bezeichnet. Kündigungsgrund ist dann ein nicht mehr vorhandenes “Beschäftigungsbedürfnis” des Unternehmens. Dazu Mediafon:

Es genügt demnach, wenn der bisherige Arbeitgeber ein neues Organisationskonzept entwickelt, in dem für die betreffende Tätigkeit keine festen Arbeitnehmer mehr vorgesehen sind. Im konkreten Fall traf diese Entscheidung des Unternehmens alle Beschäftigten, die Werbeplakate in Schaukästen anbrachten. Ihnen wurde gekündigt und eine Weiterbeschäftigung als selbständige Unternehmer angeboten.

Das Angebot der selbstständigen Weiterarbeit in der gleichen Tätigkeit macht die Kündigung weder willkürlich noch sonst missbräuchlich. Das BAG konnte wohl nicht anders, als formaljuristisch argumentierend an diesem Problem der Arbeitsmarktentwicklung vorbei zu schauen. Allerdings müssen die angebotenen Verträge den vom Gericht entwickelten formalen Kriterien zur Selbstständigkeit entsprechen. Zu diesen gehört etwa, dass keine persönliche Abhängigkeit vom weisungsberechtigten Auftraggeber besteht. Genau das ist aber in solchen Fällen oft zu bezweifeln: Meist haben die neuen Selbständigen ja nur einen Auftraggeber. Und arbeiten dann meiste eben so lang nur für weniger Geld wie zuvor – da bleibt keine Zeit für Neukundengewinnung. Das ist der eigentliche Skandal an der Sache.