ich, Handwerksmeister, war einige Jahre Bezieher von ALG II und in dieser Zeit immer noch Selbständig. Jetzt habe ich, auf Betreiben der AG meine GbR abgemeldet.
Steht mi jetzt ebenfalls das ALG I zu, da ich ja immernoch, wenn auch nur mit 15 Wochenstunden berufstätig war.
Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.
Hallo Herr Töpfer,
da ich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben darf, kann ich nur die allgemeinen Informationen zitieren, die bestehen müssen, um von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld I zu bekommen:
Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
In komplizierten Spezialfällen kann ohnehin nur ein Anwalt helfen.
Die Frage, ob Sie gerade als Selbständiger die Anwartschaftszeit erfüllen, können Sie sich mit einem Blick auf diese Seite gleich selbst beantworten: www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Was ich davon abgesehen an Ihrem Beitrag wirklich interessant finde, ist, dass die Arbeitsagentur auf ein Ende der Selbständigkeit drängt. Wird nicht in der Regel die Gegenteilige Politik propagiert?
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9. Juli 2009 um 15:17 Uhr
Hallo Herr Töpfer,
da ich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben darf, kann ich nur die allgemeinen Informationen zitieren, die bestehen müssen, um von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld I zu bekommen:
Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
In komplizierten Spezialfällen kann ohnehin nur ein Anwalt helfen.
Die Frage, ob Sie gerade als Selbständiger die Anwartschaftszeit erfüllen, können Sie sich mit einem Blick auf diese Seite gleich selbst beantworten: www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Was ich davon abgesehen an Ihrem Beitrag wirklich interessant finde, ist, dass die Arbeitsagentur auf ein Ende der Selbständigkeit drängt. Wird nicht in der Regel die Gegenteilige Politik propagiert?
Simone Janson