Jobsuchenden wird ja heutzutage einiges zugemutet: U.a. auch, Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, die vielleicht nicht so ganz astrein sind. Das aber ist nicht ok. so. Und vor allem müssen Arbeitsverträge eines sein: verständlich.
Als Verbraucher kennen Sie das schon lange: Vertraege müssen transparent sein, sie dürfen keine versteckten oder unverständlichen Klauseln enthalten, die einen der Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Das gilt auch für Arbeitsverträge (BAG, Urteil vom 24.10.07): Auch hier dürfen, gemäß BGB § 307 nur Klauseln und Vorschriften enthalten sein, die Sie als Arbeitnehmer auch verstehen.